Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

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Baum- und Strauchschnitt kann in diesem Frühjahr im Zeitraum vom 17. bis zum 31. März in den Ortsteilen Closewitz, Cospeda, Ilmnitz, Isserstedt, Krippendorf, Leutra, Maua, Münchenroda, Remderoda, Vierzehnheiligen und Lützeroda verbrannt werden. Wie schon im Vorjahr gestattet die Stadt das Verbrennen nur noch in den Bereichen außerhalb der Tal- und Kessellage des Saaletals.

Beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sind Mindestabstände einzuhalten: 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 100 Meter zu Waldflächen, 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden sowie 5 Meter zur Grundstücksgrenze.

Der Baum- und Strauchschnitt muss so trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer verwandt werden. Laub und Grasschnitt darf nicht verbrannt werden.

Pflanzliche Abfälle, die in anderen Stadtteilen  anfallen, sind fachgerecht durch die Nutzung der Biotonnen bzw. auf den Wertstoffhöfen zu entsorgen.

Fragen beantworten die Mitarbeiter des Fachdienstes Umweltschutz telefonisch unter Telefon  49-5266 oder über die  E-Mailanschrift: umweltschutz@jena.de.

Fliesenstudio Arnold