Wintertrockenes Gras im wahrsten Sinne brandgefährlich

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Mit Beginn des Monats März aktiviert die Thüringer Landesforstanstalt die diesjährige Waldbrandgefahrenprognose, welche bis Ende Oktober andauert. Abhängig von den vom Deutschen Wetterdienst (DWD) berechneten Waldbrandgefahrenstufen für Thüringen werden durch die 24 staatlichen Forstämter Vorsorgemaßnahmen getätigt, Aufklärung betrieben und im Falle eines Falles Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Die nadelholzreichen Wälder in Thüringen, insgesamt 550.000 ha, gelten mit Ausnahme der Ostthüringer Kieferngebiete als gering waldbrandgefährdet. Gleichwohl waren in den vergangenen Jahren regelmäßig rund ein Dutzend Waldbrände pro Saison zu beklagen. 2012 wurden bei Jena allein 4,7 ha Wald durch Feuer zerstört.

Fahrlässiges Verhalten als Ursache
„Ein Viertel der Waldbrände wurde nachweislich durch das fahrlässige Verhalten von Waldbesuchern verursacht“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. 2014 zerstörten in Thüringen 11 Waldbrände (2013: 9) eine Waldfläche von 5000 m2 (2013: 8000 m2), womit der Freistaat weit hinter den Spitzenreitern Brandenburg, Niedersachsen und Bayern liegt. Ursächlich für die extrem unterschiedliche Waldbrandgefährdung in den einzelnen Ländern sind regionalklimatische, waldbauliche und bodenbezogene Gründe: Brandenburg birgt mit seinen großflächigen Kiefernwäldern auf sandreichen Böden mit Abstand die größte Waldbrandgefahr. Der finanzielle Schaden je Hektar verbrannter Waldfläche liegt im bundesweiten Durchschnitt bei ca. 2500 €.

Frühjahr = Waldbrandgefahr
Neben dem Sommermonat August sind im Frühjahrsmonat April am häufigsten Waldbrände festzustellen. Nach der Schneeschmelze im Frühjahr sind die wintertrockenen Gräser bei den ersten warmen Tagestemperaturen ideales Ausgangsmaterial für Waldbrände. Eine sorglos weggeworfene Zigarettenkippe, auch aus dem fahrenden Auto, kann schon ausreichen, um einen Brandherd im Wald zu verursachen. Auch bietet der speziell im Staatswald praktizierte naturnahe Waldbau durch einen gestuften Waldaufbau mit Baumarten aller Höhenklassen auf kleinem Raum vermehrt brennfähige Biomasse. Umso mehr ist ein verantwortungsvolles Handeln der Waldbesucher speziell in den Frühjahrs- und Sommermonaten erforderlich.

Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5
Die Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach den bundesweit gültigen Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5. Ab Gefahrenstufe 4 können Grillplätze und Feuerstellen gesperrt werden. Größte Vorsicht seitens der Waldbesucher ist geboten. Mit der höchsten Waldbrandgefahrenstufe 5 können gefährdete Waldgebiete durch die Forstämter sogar komplett gesperrt werden.
Abschließend bittet Gebhardt alle Waldbesucher eindringlich, speziell an heißen Sommertagen das Kraftfahrzeug keinesfalls seitlich an Waldwegen zu parken: Großen Löschfahrzeugen wird damit ggf. die schnelle Zufahrt zum Brandherd genommen. Folge können empfindliche Schadensersatzforderungen des vom Brand betroffenen Waldbesitzers gegenüber dem Fahrzeugbesitzer sein.
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