30 Personen aus 18 verschiedenen Herkunftsländern erlangten 2016 im Landkreis Gotha die deutsche Staatsbürgerschaft. Das geht aus der Zusammenfassung des Ordnungs- und Ausländeramts hervor, die auch als Einbürgerungsbehörde fungiert.
Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist, dass Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, einen bestandenen Einbürgerungstest und sowie einen mindestens achtjährigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Als weitere Bedingung gilt, dass Interessenten für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können und keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt. Von den 30 eingebürgerten Personen stammten fünf aus Bulgarien, vier aus dem Irak und je zwei aus Rumänien, Ägypten, Vietnam, Pakistan und der Ukraine.