Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rechtzeitig beantragen

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Viele Jugendliche haben bereits einen Ausbildungsplatz gefunden. Nicht immer ist der Ausbildungsort identisch mit dem Wohnort. Wenn Auszubildende während der Ausbildung nicht zu Hause wohnen können und am Ausbildungsort eine eigene Wohnung mieten müssen, wird das Lehrlingsentgelt knapp. Hier kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit unterstützen.

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

„Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss. Erst mit dem Tag des Antragseingangs kann BAB bewilligt werden. Da zu Beginn des Ausbildungsjahres recht viele Anträge bei uns eingehen, empfehle ich allen Jugendlichen, den Antrag so früh wie möglich auszufüllen und an uns zu senden. So bleibt uns genügend Zeit, den Antrag zu bearbeiten und bei fehlenden Unterlagen noch einmal Rückfragen zu können“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Die Leistung wird nur auf Antrag gezahlt. Antragsunterlagen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/eservice. Dort kann der Antrag direkt online ausgefüllt und an die Arbeitsagentur gesandt werden. Auch telefonisch kann man die Unterlagen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 00 anfordern.

Vorab können sich Auszubildende im Internet informieren, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf BAB haben. Dazu kann der kostenlose BAB-Rechner genutzt werden. Dieser ist unter http://babrechner.arbeitsagentur.de zu finden.

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