
Nun ist es da: Das neue Thüringer Ehrenamtsgesetz! Es stellt jährlich 15 Mio. Euro für Verbände und Vereine im ganzen Freistaat bereit, und über dieses Geld können ab sofort Anträge gestellt werden.
Das Gesetz unterstützt Projekte des ehrenamtlichen Engagements in fünf wichtigen Bereichen, und die sind: Tier-, Natur- und Umweltschutz, Sport sowie Bildung und Gesundheit, Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz, der Sozialbereich mit Kirche, Religion und Weltanschauung und schließlich als Fünftes die Bereiche Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum und natürlich Kultur.
Unterstützt werden sollen insbesondere Projekte mit Zuschüssen von 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro. Förderfähig sind beispielsweise Veranstaltungen, bei denen besonders rührige Ehrenamtler geehrt und ausgezeichnet werden sollen, Kosten für Trainerlizenzen im Sportbereich, aber auch für Anschaffungen von technischer Ausstattung wie PC oder Laptop, um die ehrenamtliche Tätigkeit wie zum Beispiel die Mitgliederverwaltung zu unterstützen. Bei Kooperationsprojekten könne eine Fördersumme von bis zu 100.000 Euro beantragt werden.
Kleinstförderungen unter 5.000 Euro werden weiterhin unbürokratisch über das Programm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt. Zudem stehen Unterstützungsleistungen für Vereine in akuten Notlagen über den Thüringer Ehrenamtsfonds zur Verfügung.
„Die Thüringer Staatskanzlei hat nun alle Fragen zur Antragstellung und Ausschüttung geklärt“, so Matthias Hey, Landtagsmitglied der SPD-Fraktion. „Es gilt hier aber eine Art Windhundprinzip, denn wer ein Projekt anmelden will, muss die Antragsfrist beachten, die am 15. September endet.“
Trotzdem sollen Vereine, nach Ansicht der Gothaer CDU-Abgeordnete im Thüringer Landtag Marion Rosin, den Schritt der Beantragung wagen: „Ich möchte alle Engagierten und Interessierten herzlich ermutigen, diese neuen finanziellen Fördermittel in Anspruch zu nehmen.“
Anträge für das Jahr 2026 können dann aber gleich wieder ab 1. Dezember dieses Jahres gestellt werden. „Wie immer, wenn’s um Geld geht, ist es auch hier so: Das Verfahren ist zugegebenermaßen nicht ganz ohne Tücken“, stellte Hey fest. In seinem Bürgerbüro am Hauptmarkt werden deshalb alle wichtigen Informationen bereitgehalten, die für die Vereine und ehrenamtlich Tätigen wichtig und nützlich sind.
„Jeder, der vorbeikommt, wird mit allem Wissenswerten ausgestattet“, sichert Matthias Hey zu. Das Bürgerbüro am Gothaer Hauptmarkt 36 ist von Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und freitags bis 16 Uhr geöffnet.


















