Kommunalverband zum Beherbergungsverbot: Kontrollaufgaben werden abgewälzt

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Olaf Seibicke, Direktor des Hotels "Der Lindenhof" Gotha. Foto: Der Lindenhof

Berlin/Gotha (red/kommunal, 15. Oktober). Die Kritik am Beherbergungsverbot hat „KOMMUNAL“ – die Zeitschrift des Deutschen Gemeinde- und Städtebundes – zum Anlass genommen, sich in Urlaubsregionen und bei Kommunen umzuhören:

Kritik finden vor allem die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern. Das bleibt nun vorerst so. Gestern kam man sich nicht auf einen Nenner. Am 8. November beraten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten dann dazu erneut.

Klaus Michael Glaser, Jurist und Referent beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, spricht sich dafür aus, dass die strengen Regelungen überprüft werden. „Wir halten das Beherbergungsverbot für einen schweren Eingriff, der gut erwogen sein will“, sagte er auf Anfrage zu KOMMUNAL. Die vergleichsweise geringen Corona-Infektionen in Mecklenburg-Vorpommern seien vor allem auf Familienfeiern und Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten zurückzuführen, nicht aber auf Feriengäste, die sich in den Hotels oder Campingplätzen aufgehalten haben.

„Insofern sehen wir das Risiko als eher gering an,  der Verwaltungs- und Kontrollaufwand ist dagegen enorm und kaum umzusetzen“, betonte Glaser, der für Ordnungsrecht zuständig ist.  Er kritisiert: „Es werden wieder Kontrollaufgaben auf Dritte – nämlich die Hotelbetreiber und Gastwirte – und die Ordnungsämter abgewälzt. Wir sollten sie nicht mit solchen Zusatzbelastungen weiterquälen.“
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Dazu auch Olaf Seibicke, Direktor des Hotels „Der Lindenhof“ im „ZDF spezial“ gestern  sowie Dr. Gerd Landsberg, der DStGB-Hauptgeschäftsführer, im Video beim ZDF-Morgenmagazin.

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