Gotha: Neue Regelungen zur Straßenreinigung

0
1570
Gotha Rathaus Zentrum Hauptmarkt
Foto: Stadtverwaltung Gotha

Gotha (red/mm, 29. März). Am 1. April treten neue Satzungen zur öffentlichen Straßenreinigung in Kraft. Das teilte die Stadtverwaltung Gotha mit.

Die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung wurden vom Stadtrat am 30. September 2020 beschlossen und im „Rathaus-Kurier“ Nr. 12/2020 veröffentlicht.

Die Satzungen umfassen demnach erweiterte Leistungen in der kommunalen Straßenreinigung und die entsprechenden neuen Gebührensätze. Der neue, höhere Gebührensatz begründe sich auch auf die im Interesse der Ordnung und Sauberkeit verbundenen erhöhten Reinigungsleistungen in der städtischen Straßenreinigung.

Die Reinigung von Fahrbahnen und öffentlichen Plätzen unterliege den hoheitlichen Aufgaben der Kommunen. Durch diese entstehe für Kommunen ein Kostenaufwand, der auf die im Reinigungsgebiet liegenden Eigentümer anhand der gesetzlichen Grundlagen umzulegen sei.

Die Kosten der Straßenreinigung im Stadtgebiet Gotha betragen gemäß der Kalkulation 737.880,19 Euro. Darüber hinaus trage die Stadt 67.314,26 Euro, die nicht umgelegt werden können sowie die eigenen Gebühren in Höhe von ca. 69.000,00 Euro. Ebenso würden die Kosten des „Gothaer City-Service“, der jährlich rund 28 Tonnen Müll im Stadtgebiet aufnehme und entsorge, von der Stadt Gotha allein getragen.

Gemäß der Satzung werden rund 3.750 der ca. 17.000 Grundstücke in Gotha zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen. Um mehr Gebührengerechtigkeit für die Gebührenpflichtigen herzustellen, seien aus drei Reinigungsklassen (RK) fünf Reinigungsklassen gebildet. Aufgrund der Einteilung in innerörtlichen und überörtlichen Durchgangsverkehr sowie aus der Beurteilung der individuellen Belastung und des Nutzens für die Anlieger wären unterschiedliche Abstufungen entstanden.

Künftig werden Grundstückseigentümer zum Beispiel für ein Grundstück mit 10 Metern Frontlänge
·      in der RK 1, bei einer dreimaligen wöchentlichen Reinigung: 3,27 € in der Woche; 14,18 € im Monat;
·      in der RK 1.1, bei einer dreimaligen wöchentlichen Reinigung: 2,99 € in der Woche; 12,99 € im Monat;
·      in der RK 2, bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung: 1,64 € in der Woche; 7,09 € im Monat;
·      in der RK 2.1, bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung: 1,45 € in der Woche; 6,30 € im Monat;
·      in der RK 3, bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung: 0,91 € in der Woche; 3,94 € im Monat zahlen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass ein erhöhter Reinigungsbedarf bestehe. Oberstes Ziel solle eine ganzjährige Sauberkeit in der Stadt sein. So werde ab 1. April 2021 die öffentliche Reinigung auf die Monate März bis November (anstatt bisher April bis Oktober) ausgedehnt. Auch werde künftig in den Monaten Dezember bis Februar, je nach Wetterlage, eine regelmäßige Reinigung stattfinden.

Eine Erhöhung der Gebühren sei wegen der Ausweitung der Reinigungsleistungen unausweichlich. Gleichzeitig müsse berücksichtigt werden, dass die bisherigen Gebührensätze an einen zehn Jahre laufenden Dienstleistungsvertrag gebunden waren, der nun neu ausgeschrieben werden musste.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT