Gothas neue Parkgebührenordnung in Kraft

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Gothas Rathaus von oben. Foto: Stadtverwaltung Gotha

Gotha (red, 13. Juli). Seit dem 9. Juli ist die neue Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung, PDF zum Download) in der Stadt Gotha in Kraft getreten, teilte heute die Stadtverwaltung Gotha mit.

Wichtigste Änderung für Bewohner und Gäste – das Gratisticket (umgangssprachlich oft „Brötchentaste“ genannt) für ein kostenloses Kurzzeitparken entfällt.

Die Parkgebühren betragen in der Parkgebührenzone I:
– von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr
– sowie samstags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr je angefangene 30 Minuten 0,90 Euro bei einer Maximalparkzeit von drei Stunden.

Die Parkgebühren betragen in der Parkgebührenzone II:
– von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr
– sowie samstags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr je angefangene 30 Minuten 0,60 Euro
Eine Tageskarte gibt es in der Zone II für 5 Euro.

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