Hamburg: Läden über 800 qm müssen doch zubleiben

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Juristischer Schlagabtausch: Am 22. April hatte das Verwaltungsgericht Hamburg die Beschränkung der Verkaufsfläche für Einzelhändler auf 800 Quadratmeter für unzulässig erklärt. Der Sporthändler SportScheck hatte gegen die aktuelle Verfügung geklagt.
Damit hatte erstmals in Deutschland ein Gericht gegen die Umsetzung der seit Montag gültigen 800-Quadratmeter-Regel geklagt.
Die Stadt Hamburg legte Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein – und bekam Recht.
Ausführlicher hier.

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