Informationen zur Durchführung des Winterdienstes im Stadtgebiet Gotha

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Der nächste Winter kommt bestimmt. Foto: privat

Durchführung des Winterdienstes

Im Rahmen des städtischen Straßenwinterdienstes wird durch die Stadt Gotha der Winterdienst auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen in einem Leistungsumfang von ca. 100 km gemäß des Winterdienstplans durchgeführt. Ein flächendeckender Winterdienst auf allen öffentlichen Straßen des Stadtgebietes ist jedoch nicht zu leisten. So werden Nebenstraßen nicht durch die Stadt Gotha geräumt und gestreut.

Gemäß § 49 Abs. 3 ThürStrG sind die Gemeinden verpflichtet, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Diese Pflicht hat die Stadt an die Anlieger der angrenzenden Grundstücke per Satzung übertragen. Verpflichtet zum Winterdienst sind die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes gilt an Wochentagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr.

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