Informationen zur Stichwahl zur Wahl des Landrates

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Am 15. April 2018 erhielt kein Bewerber zur Wahl des Landrates des Landkreises Gotha mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Deshalb findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 29. April 2018 eine Stichwahl statt.

Wer am Stichwahltag verhindert ist, für den besteht wieder die Möglichkeit im Briefwahllokal im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24 vorab von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es ist ab dem 19.04.2018, 9:00 Uhr geöffnet.

Das Briefwahllokal hat bis zum 27.04.2018 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr

Am Freitag dem 27.04.2018 von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eintragen sind und für die erste Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die in das Wahlwählerverzeichnis eingetragen sind, können auch noch nur für die Stichwahl einen Wahlschein beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum zweiten Tag vor der Stichwahl (27. April 2018), bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Bürgerbüro/Wahlbüro, Ekhofplatz 24, Gotha, zu den Öffnungszeiten (siehe oben) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl bis zum 27.04.2018 nicht zugegangen ist, kann ihm am 28. April 2018, in der Zeit von 08:00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus (Hauptmarkt 1) ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindet oder verlegt hat, bzw. meint diese nicht erhalten zu haben, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen. Wahlberechtigte suchen hierzu ihr bisher bekanntes Wahllokal (Stimmbezirk) auf. Wahlberechtigte sollen ihren Personalausweis, Reisepass, bzw. ihre Identitätskarte mitführen. Die Daten sind im Wählerverzeichnis eingetragen und werden vom örtlichen Wahlvorstand geprüft. Einer Stimmabgabe steht somit nichts im Wege.

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