Kreistag berät Abfallgebühren und Mehrausgaben

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Zur zweiten Sitzung der Wahlperiode 2019-2024 kommen die Kreistagsmitglieder am Mittwoch, 2. Oktober, im Gothaer Spohrsaal zusammen. Nach der Konstituierung des Gremiums im Juli beginnt dieses Mal mit Haushaltseinbringung, Abfallgebührensatzung und der Bewilligung von Mehrausgaben die inhaltliche Arbeit an unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

Einbringung des nächsten Haushalts- und Finanzplanes

Landrat Onno Eckert bringt zur Sitzung den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr ein, damit der Etat bis zum Jahresende beraten und beschlossen werden kann. Das Zahlenwerk ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und kommt, wie in den Vorjahren, ohne die Aufnahme neuer Kredite aus. Mittelfristig wird, das zeigt der Entwurf des Finanzplanes 2019-2023, der Landkreis aber entweder das ehrgeizige Investitionsprogramm zeitlich dehnen oder aber eine Neuverschuldung in Kauf nehmen müssen. Änderungen zum vorgelegten Entwurf sollen in der Sitzung am 20. November beschlossen werden. Die Verabschiedung des Haushaltes in Gänze ist für die finale Kreistagssitzung am 11. Dezember vorgesehen.

Abfallgebühren bleiben die nächsten beiden Jahre stabil

Die den jetzigen Abfallgebühren zugrundeliegende Kalkulations-periode läuft zum Jahresende 2019 aus. Deshalb muss die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung fortgeschrieben werden. Für die Gebührenpflichtigen verbindet sich damit aber keine schlechte Nachricht, denn: Die Festentgelte für private Haushalte sinken in der Pro-Kopf-Gebühr von 7,32 auf 7,08 Euro; auch der Einwohnergleichwert, der z. B. bei Hotels, Kitas, Unternehmen oder Gaststätten angelegt wird, sinkt von 11,04 auf 10,08 Euro. Die einzige Steigerung in den Gebühren bezieht sich auf den seltenen Fall der Selbstanlieferung von Restabfällen, die üblicherweise über Hausmülltonnen erfasst werden. Hier wird künftig eine Tonnagegebühr von 125 Euro (bisher: 100 Euro) erhoben. Die neue Gebührensatzung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und ist auf zwei Jahre angelegt.

Mehrausgaben sollen historisches Schulgebäude sichern

Die Ohrdrufer Michaelisschule soll straßen- und innenhofseitig eine Fundamentunterfangung erhalten, damit bei den anstehenden städtischen Straßenbaumaßnahmen rings um die Schule etwaige Schäden am Gebäude ausgeschlossen werden können. Das denkmalgeschützte Schulhaus wurde vorab aufgrund von Setzungserscheinungen untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die bestehenden Gründungen auf Auffüllungen basieren. Mittels einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 650.000 Euro sollen nun die Grundfesten der ehrwürdigen Regelschule, die derzeit von 126 Mädchen und Jungen besucht wird, für den bevorstehenden Tiefbau in unmittelbarer Nähe ertüchtigt werden.

Weitere Themen

Der Rettungsdienstbereichsplan für den Landkreis Gotha erfährt redaktionelle und inhaltliche Anpassungen. Während die aktuellen Gemeindezuordnungen aufgrund der Neugliederungen im vergangenen Jahr eingepflegt werden, findet eine tarifvertragliche Änderungen bei den Arbeitszeiten des Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls Berücksichtigung. Da dort die Wochenarbeitszeiten sinken, erhöht sich im Gegenzug die personelle Vorhaltung im zugeordneten Wachenbereich Gotha.
Eine Änderungsvorlage, die zunächst in den Ausschüssen beraten werden soll, bezieht sich auf die Geschäftsordnung des Kreistages und sieht den stärkeren Einsatz digitaler Hilfsmittel in der Gremienarbeit vor.
Angepasst werden muss ebenso die Satzung des Jugendhilfeausschusses aufgrund veränderter rechtlicher Grundlagen. Die Wahl der vom Kreistag in dieses Gremium entsandten Mitglieder muss ebenfalls noch abgeschlossen werden.

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