Landeswahlleiter: Wahlbenachrichtigungen werden versandt

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Erfurt (red, 16. August). Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informierte, dass die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2021 ab heute versandt werden. Zudem würden die Wählerverzeichnisse.

Eine Wahlbenachrichtigung erhalte, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Eine „automatische“ Eintragung in das Wählerverzeichnis werde für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 15. August mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet sind.

„Alle ‚automatisch‘ in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 5. September ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist. Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 2. September, sollte der Betroffene – spätestens am Freitag, dem 3. September – bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen muss“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Bürger, die bis zum 15. August nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst sind (z. B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz), haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 5. September, die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie „automatisch“ in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 5. September gestellt werden.

Falls jemand seine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl bekam, sie aber am Wahlsonntag nicht mehr finden kann, ist er trotzdem wahlberechtigt und kann seine  Stimme am 26. September abgeben. Ein Dokument (Personalausweis oder Reisepass) ist dann beim Wahlgang mitzubringen.

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