Nichts für die Gerüchteküche! – Wie der Freistaat die Verwendung der Feuerwehrpauschale prüft

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Gerüchte, Gerüchte – in Waltershausen gibt es davon aktuell viele, was nicht zuletzt auch an der – aus Redaktionssicht – recht intransparenten Rathausführung durch den Bürgermeister Leon Graupner liegen mag (wir berichteten). Doch um den geht es in diesem Beitrag gar nicht.

Vielmehr um das Gerücht, dass die Feuerwehrpauschale – ein vom Land Thüringen ausgereichter Pro-Kopf-Förderbeitrag für die Feuerwehren in Thüringen – nicht zweckgebunden eingesetzt wurde.

Zur Erläuterung: Gemeinden mit einer Freiwilligen Feuerwehr erhielten im Jahr 2025 für jedes ehrenamtliche Mitglied der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr einmalig einen Festbetrag in Höhe von 300 Euro – für zusätzliche, dem Brandschutz dienliche Maßnahmen. Der Einsatz der Mittel ist reglementiert.

Auf Nachfrage im Thüringer Innenministerium bestätigte deren Mediensprecher Daniel Baumbach, dass eine „Vorabbewertung von Maßnahmen vor Ort (…) hier im TMIKL nicht vorgenommen“ werde. Alle Thüringer Gemeinden erfüllen nach Angaben von Baumbach die „Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe im eigenen Wirkungskreis. Sie sind damit für die Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung ihrer Feuerwehren selbst verantwortlich.“

Die sogenannte Feuerwehrpauschale 2025 sei eine zusätzliche Leistung des Landes und soll die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren verbessern, so Baumbach. Er verweist dabei auf die „DS 8/742 mit dem Gesetzentwurf und insbesondere der Begründung“. Diese wurde auf Basis gesetzlicher Regelung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt verfahrensseitig abgewickelt (mittels Bescheide) und ausgezahlt.

Baumbach verweist darauf, dass genau dort – im Thüringer Landesverwaltungsamt – auch „die Prüfung der Verwendung anhand der einzureichenden Unterlagen“ stattfinden wird. „Dieser Prüfung kann von hier nicht vorgegriffen werden. Bei Bedarf werden die Gemeinden dort auch im Einzelfall beraten“, betont der Mediensprecher des Thüringer Innenministeriums.

Auch zum Thema, dass die Feuerwehrpauschale nicht in Feuerwehrgebäude investiert werden können, stellt Baumbach den Sachverhalt richtig: „Investitionen in Gebäude sind im Gesetz nicht ausgeschlossen!” Er verwies auf die DS 8/742 (Begründung zu Artikel 3, erster Absatz hier): „… dazu gehören die Gerätehäuser, Fahrzeuge, technische Ausstattung…“.

Fakt ist: Die Gemeinden entscheiden überall in Thüringen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über die konkrete Verwendung im Rahmen des Gesetzes und des Bescheides.
Im Falle von Waltershausen geht es um die neue Schließanlage, zu der Daniel Baumbach schreibt: „Ob der Gesetzgeber die Verwendung für eine Schließanlage im Sinne hatte oder ob dies den Wünschen der Einsatzkräfte vor Ort entspricht, kann von hier nicht beurteilt werden.“

Klar sei aber: „Die Gemeinden haben die zweckentsprechende Verwendung bis zum 30.6.2026 gegenüber dem TLVwA nachzuweisen. Dieser Zeitraum ist noch nicht abgeschlossen.“

Womit an dieser Stelle auch mal klargestellt sei: Sollte es – wider Erwarten – einen Fehler bei der Verwendung von Geldern gegeben haben, dann würde man das beim Landesverwaltungsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit bemerken. Und sicherlich auch sanktionieren.

Aus Sicht unserer Redaktion ist damit aber nicht zu rechnen. Soviel zu den Gerüchten. Überflüssig.

Maik Schulz

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Oscar am Freitag-Magazin, Ausgabe 4 (2026)

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