Pleite bleibt Pleite: Vergleich verhindert KTS-Niederlage gegen Hess

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Es ist das Ende eines Prozesses, der aus Sicht unserer Redaktion wegen drohender Erfolglosigkeit nie geführt hätte dürfen. Und es bringt Mehrkosten im deutlichen fünfstelligen Bereich mit sich, die sich die Stadtverwaltung Gotha und ihre stadteigene KulTourStadt (KTS) Gotha GmbH hätten sparen können.

von Maik Schulz

Gemeint ist der Prozess, den die KTS nach der fristlosen Entlassung von Enrico Heß durch eben diesen aufgehalst bekam. Heß war mit der Begründung gefeuert worden, er habe gegen seine Verpflichtungen als Geschäftsführer verstoßen, indem er eine E-Mail an Journalisten verschickt hatte (wir berichteten). Vor Gericht bahnte sich schnell an, dass die Kündigungsbestätigung keine wirklichen Erfolgsaussichten hatte. Interessant wird es aber, wenn man die Informationen des Oberbürgermeisters Knut Kreuch an die Stadträte, die dem Vergleich in nichtöffentlicher Sitzung zustimmen mussten, liest. Darin wird davon gesprochen, dass „sich die Beweissituation seit Ausspruch der Kündigung deutlich verschlechtert.“ Die beiden von der KTS als Zeugen benannten Journalisten hätten „inzwischen deutlich gemacht, dass sie den Vortrag der KTS zum Sachverhalt nicht bestätigen werden. Ein Nachweis, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war, ist damit quasi ausgeschlossen.“

So schön falsch kann man das darstellen. Die Oscar-Redaktion beispielsweise hat nie von Herrn Heß eine Mail erhalten – und darüber auch die Verantwortlichen von KTS und Stadt mehrfach informiert. Eine Bestätigung unseres Magazins war ausgeschlossen – und darüber waren die Verantwortlichen von Stadt und KTS frühzeitig informiert (Ausdrücklich sei darauf verwiesen, dass die aktuelle KTS-Geschäftsführerin mit den Vorgängen rein gar nichts zu tun hatte). Deshalb stimmt die Darstellung von Knut Kreuch gegenüber den Stadträten auch nicht.

Denn es gab nie einen Zweifel, dass die Journalisten nichts bestätigen würden. Die Oscar-Redaktion hatte gar nichts bekommen. Und was die Kollegen angeht: Selbst, wenn sie etwas erhalten hätten – unsere Redaktion weiß das logischerweise nicht – dann hätte das niemand bestätigt! Was ist eine Redaktion noch wert, wenn er Informanten – welcher Art auch immer – verrät, nur weil ein Dritter denkt, davon profitieren zu können? Richtig: Sie wäre auf ganzer Linie erledigt. Und deshalb war die Kündigung vom ersten Tag an schlicht und einfach völlig überzogen. Dass ein Oberbürgemeister wie der Gothaer Knut Kreuch dieses Vorgehen nach 20 Dienstjahren nicht sofort stoppt, ist nur damit zu begründen, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens war. Unbedingt sollte dieses Verfahren geführt – und gewonnen werden.

Im Übrigen ist völlig offen, ob die angeblich weitergegebene Mail, die den Stadträten dabei auch präsentiert wurde, für eine solche Kündigung ausgereicht hätte. Die Oscar-Redaktion hat das mit Interesse zur Kenntnis genommen, gesehen hatte sie diese Mail vor der Lektüre des Stadtratsbeschlusses noch nie.

Am Ende bleibt dem Haushalt der KTS – und damit indirekt dem Zuschussgeber Stadt – ein Verlust von mindestens 25.000 Euro.
Was die Stadt – gefragt nach der Summe – natürlich nicht bestätigt. Mit Verweis auf den Datenschutz. Wessen Daten hier allerdings beim Nennen eines Betrages, auf dessen Kenntnis der Gothaer Steuerzahler durchaus ein Anrecht hat, nicht geschützt wären, bleibt offen. Der Hinweis aus der Pressestelle ist falsch. Dieses Vorgehen ist aber auch nicht neu, wie wir bereits mehrfach berichteten. Letztlich hat der ehemalige KTS-Geschäftsführer Enrico Heß mit dem Vergleich all seine Forderungen durchgesetzt. Neben den Gerichtskosten und seiner Entlohnung werden auch die Honorare seines Anwalts übernommen. Kos-ten, die man sich auf der Seite des Beklagten hätten sparen können.

Die Stadt und ihr Oberbürgermeister sehen das natürlich anders: „Der Geschäftsführeranstellungsvertrag mit Herrn Heß wurde durch die KulTourStadt Gotha GmbH außerordentlich gekündigt. Dieser Schritt war aus Sicht der Gesellschaft zwingend erforderlich. Hiergegen hat Herr Heß vor dem Landgericht Erfurt geklagt. Es handelte sich also für die KulTourStadt Gotha GmbH um einen Passivprozess, als Beklagte konnte sie das Gerichtsverfahren nicht verhindern.“ Aha…

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Oscar am Freitag-Magazin, Ausgabe 6 (2026)

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