Sonneborner Straße: „Keine Verstöße gegen Naturschutz – alle Verfahren eingestellt“

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Symbolbild: Succo/Pixabay

Gotha (red, 28. November). Im April 2021 wurden in der Sonneborner Straße sieben Obstbäume gefällt. Das hatte für einige Aufregung gesorgt. So erstatteten Anwohner, der NABU Kreisverband Gotha e. V. und der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gotha Anzeigen.

Inzwischen habe die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Gotha wegen nicht hinreichenden Tatverdachts alle gegen deren Mandanten geführten Bußgeldverfahren eingestellt, teilten die Rechtsanwälte und Fachanwälte Straube und Langer mit, die den Grundstückseigner vertreten.

Es seien auch keine Verstöße gegen Naturschutzrecht des Bundes (BNatSchG) und des Freistaates Thüringen (ThürNatSchG) festgestellt worden. „Über diese Tatsachen liegen zwei abschließende fachwissenschaftliche Gutachten vor“, so die Anwälte: „Das betroffene Gebiet der Sonneborner Straße war und ist keine gesetzlich geschützte Streuobstwiese“, stellten die Anwälte abschließend noch einmal fest.

Der NABU-Kreisverband hatte gestern noch einmal seinen Standpunkt zur Angelegenheit mitgeteilt (wir berichteten).

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