NABU: Bedauerliche Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde

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Der Kahlschlag wurde nicht geahndet. Symbolfoto: Pixaline/Pixabay

Gotha (red/al, 27. November). Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes hat das Verfahren wegen Fällung zahlreicher Bäume in Gothas Sonneborner Straße eingestellt.

Der NABU-Kreisverband Gotha bedauere diese Entscheidung, so sein Pressesprecher Albrecht Loth.  Das Wohngebiet sei wegen der damit einhergehenden Eingriffe aus Sicht des NABU aus naturschutzfachlicher Sicht eindeutig nicht tragbar. Das habe man in seiner Stellungnahme auch klar dargestellt.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Untere Naturschutzbehörde andere Einschätzungen nicht berücksichtigt habe. So sei die betroffene Fläche sehr wohl als Streuobstwiese einzustufen, wie die Beurteilung der Oberen Naturschutzbehörde des Landes Thüringen im ,Naturschutzreport‘, der offiziellen Schriftenreihe des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, lautete.

Mit seiner mehrheitlichen Zustimmung zum B-Plan „Westlich Sonneborner Straße“ hatte der Gothaer Stadtrat im September bereits den Weg frei gemacht für ein Wohngebiet für Einfamilienhäuser.

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