Stadt Gotha: Aussetzung der Elternbeiträge für Schulhorte und Kindergärten

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Auf Grundlage der Mitteilung Landesregierung vom 03. April 2020 zum Thüringer Kindergartenpakt wird die Aussetzung der Elternbeiträge, wie bereits im April geschehen, auch für den Monat Mai ausgesetzt.

Eltern, die im Rahmen der Notbetreuung, Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.

Im Einzelnen gibt es für Kindergärten und Schulen die nachfolgenden Regelungen.

Kindergärten

Die Stadtverwaltung Gotha und die freien Träger der Kindergärten in der Stadt Gotha haben sich auf die folgende, dem Monat April entsprechende, Verfahrensweise geeinigt.

Demnach wird die Zahlung der Gebühren für den Monat Mai ausgesetzt und wie folgt durchgeführt:

1.    Für Eltern, die ihrem Träger eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird für den Monat Mai die Abbuchung automatisch eingestellt.

2.    Eltern, die die Gebühren per Dauerauftrag entrichten, werden gebeten, den Dauerauftrag für den Monat Mai bei ihrer Bank auszusetzen.

3.    Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung veranlassen, nehmen die Überweisung für den Monat Mai bitte nicht vor.

4.    Für Eltern, die Kinder in einer Notbetreuung angemeldet haben, sind die Beiträge weiter zu zahlen. Sie erhalten dann von ihrem Träger weitere Informationen.

Schulhorte

Für die Horte der 7 staatlichen Grundschulen in Gotha gilt ebenfalls eine dem Vormonat entsprechende Verfahrensweise:

1.    Für Eltern, die ihrem Träger eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird für den Monat Mai die Abbuchung automatisch eingestellt.

2.    Eltern, die die Gebühren per Dauerauftrag entrichten werden gebeten, den Dauerauftrag für den Monat Mai bei ihrer Bank auszusetzen.

3.    Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung veranlassen, nehmen die Überweisung für den Monat Mai bitte nicht vor.

Die gegebenenfalls erforderlichen Änderungen von Bescheiden für die Elternbeiträge in den Kindergärten und Schulhorten werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

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