Stadtverwaltung: Die Gothaer Friedhöfe sind keine Entsorgungseinrichtungen

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Es kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Friedhofsbesucher ihren Hausmüll und Gartenabfälle auf dem Hauptfriedhof und den Ortsteilfriedhöfen entsorgen.

Die Stadtverwaltung weist aus diesem Grund darauf hin, dass dies zu unterlassen ist. Die Entsorgungskosten hierfür fließen in die Kalkulation der Friedhofsgebühren ein und führen zu einer Erhöhung der Unterhaltungskosten der Friedhöfe und damit der Gebühren. Die illegale Abfallentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß Friedhofssatzung dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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