Scharfe Kritik der Stadtverwaltung Gotha an Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Gothas Rathaus

Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung Gotha zur Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2020 – veröffentlicht am 03.07.2020 auf dieser Seite unter oscar-am-freitag.de. Darin heißt es:

Felix Kalbe, Fraktionsvorsitzender der Fraktion B‘90/Die Grünen schreibt: „Unter anderem wurde der Antrag der Grünen, den Gothaer Händlerinnen und Händlern und Gastronomen die Sondernutzungsgebühren im Bereich der Außengastronomie und der Außenverkaufsflächen auszusetzen, nicht im Ratsinformationssystem eingestellt und durch einen ähnlichen vom Oberbürgermeister ersetzt. Während dieser selbstverständlich sofort im Antragsportal des Stadtrates erschien, ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erst nach ausdrücklicher Aufforderung und schließlich unter falschem Datum veröffentlicht worden. Um nicht über diesen Antrag entscheiden zu müssen, entwarf Oberbürgermeister Knut Kreuch erstmals eine geänderte Tagesordnung, die die Anträge der Verwaltung vor den Fraktionsanträgen vorsah. Dies ist ein bewusstes Abweichen von der Norm.“

Diese Aussagen des Stadtratsmitglieder Herrn Kalbe sind falsch und entsprechen nicht der Wahrheit. Die Stadtverwaltung Gotha stellt richtig:

Am 19.05.2020 wurde in der Sitzung des Krisenstabes der Stadt Gotha festgelegt, dass Beschlüsse zum Erlass der Sondernutzungsgebühren erarbeitet werden sollen.

Am 28.05.2020 wurden beide Vorlagen, Erlass der Gebühren für Händler und für Gastronomen, verwaltungsintern erstellt.

Am 26.05.2020 erfolgte durch die Stadtverwaltung Gotha eine Pressemitteilung – Erlass der Sondernutzungsgebühren für Händler und am 29.05.2020, 10:39 Uhr erfolgte der Versand der Pressemitteilung zum Erlass der Sondernutzungsgebühren auch für Gastronomen.

Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen ging am 29.05.2020, 12:28 Uhr bei der Stadtverwaltung Gotha ein. Das war eindeutig später.

Da zu diesem Zeitpunkt beide Beschlussvorlagen schon im Mitzeichnungsprozess innerhalb der Verwaltung waren, wurde Herr Kalbe am 03.06.2020, nach Festlegung des Oberbürgermeisters, telefonisch befragt, ob er seinen Antrag dennoch aufrechterhalten möchte.

Am 11.06.2020 teilte Herr Kalbe in einer Mail mit, dass er den Antrag aufrechterhält.

Die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung des Stadtrates wurde am 08.06.2020 freigegeben und beinhaltete, wie üblich, die Beschlussvorlagen der Verwaltung (einschließlich Erlass der Sondernutzungsgebühren) sowie die Anträge aus der für März geplanten Stadtratssitzung.

Am 11.06.2020, 22 Uhr war Fristende zur Abgabe von Anfragen und Anträgen.

Am 12.06.2020 wurde dann die endgültige Tagesordnung einschließlich aller Anfragen und Anträge freigeschaltet.

Das Datum auf den Anfragen und Anträgen wird vom System automatisch vergeben in dem Moment, wenn die Mitarbeiter die Vorlage einarbeiten.

Es ist jedoch festzustellen, dass die gesamte Verwunderung des Herrn Kalbe nicht nur aus vorgenannten Gründen nicht nachvollziehbar ist, sondern allein schon deshalb, weil er in der Sitzung am 24.06.2020 seinen Antrag selbst zurückgezogen hat.

Oberbürgermeister Knut Kreuch bezieht klar Stellung zu den Vorwürfen „Es ist unverständlich der guten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Gotha durch Medienveröffentlichungen zu unterstellen, es würden Unterlagen und Dokumente zu spät veröffentlicht. Ich sehe in solchen Äußerungen die Verletzung vertrauensvoller Zusammenarbeit, die nur durch eine öffentliche Entschuldigung gesühnt werden kann.“

Felix Kalbe hat auf die Kritik der Stadtverwaltung Gotha reagiert. Wie diese Reaktion ausfällt, können Sie HIER lesen.

 

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