Sterbehauptregister zur Beurkundung des Todes von Herzog Ernst II. aufgefunden

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Oberbürgermeister Knut Kreuch präsentiert die Entdeckung aus dem Gothaer Standesamt. Foto: Lutz Ebhardt

Im Archiv des Gothaer Standesamtes haben sich seit Jahren drei Kisten befunden, in denen die gebundenen Jahrgänge von 1887 bis 1943 der Zeitung „Der Standesbeamte“ gelagert wurden. Sie wurden sicher verwahrt, aber ihr Inhalt erst kürzlich beim Umräumen genauer gesichtet. Beim Herausnehmen der Bücher wurden zwischen den Jahrgängen drei Mappen des Herzoghauses Sachsen-Coburg und Gotha entdeckt, die u. a. das „Sterbehauptregister für das Herzogliche Haus“ mit der von Herzog Alfred unterzeichneten Sterbeurkunde für Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha enthalten. Ernst der II. war am 22. August 1893, nunmehr vor 125 Jahren, im Schloss Reinhardsbrunn gestorben.

Der Text der Sterbeurkunde lautet:

„Hauptregister Nr.1

Geschehen, Schloss Reinhardsbrunn, am 23. August eintausend acht hundert drei und neunzig.

Auf die Nachricht von dem Ableben Seiner Hoheit des regierenden Herzogs verfügt sich heute der Unterzeichnete Chef des Herzoglichen Staatsministeriums, Staatsminister Strenge als Standesbeamter für das Herzogliche Haus hierher und meldete sich bei den daselbst verweilenden, ihm dem Staatsminister in Person bekannten Herzog Alfred Ernst Albert

Albert, Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Königliche Hoheit, wohnhaft zu Coburg. Höchstderselbe zeigte dem unterzeichnenden Staatsminister persönlich an, dass sein Herr Oheim Ernst II. August Carl Johannes Leopold Alexander Eduard, Herzog von Sachsen Coburg und Gotha pp. Hoheit fünf und siebzig Jahre alt, evangelischer Religion, wohnhaft zu Gotha und Coburg, geboren zu Coburg am ein und zwanzigsten Juni des Jahres eintausend acht hundert und achtzehn, Sohn Seiner Durchlaucht des Herzogs Ernst I.

Ernst I. Anton Carl Ludwig Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha etc. und höchst dessen erster Gemahlin Luise geborenen Prinzessin von Sachsen Gotha-Altenburg, vermählt mit Alexandrine geborene Prinzessin von Baden, Hoheit im Herzoglichen Schlosse Reinhardsbrunn am zwei und zwanzigsten August des Jahres ein tausend acht Hundert drei und neunzig nachts um elf Uhr fünfundzwanzig Minuten verstorben sei.

Vorgelesen, genehmigt und mit

Alfred

gezeichnet.

Der Standesbeamte für das Herzogliche Haus Staatsminister Strenge.“

Neben der Sterbeurkunde Herzog Ernst II. beinhalten die beiden anderen Mappen u. a. die Einwilligung Alfreds zur Vermählung seiner Tochter, Prinzessin Victoria Melita von Sachsen Coburg und Gotha mit dem Großherzog Ernst Ludwig Karl Albert Wilhelm von Hessen, am 2. April 1894 von ihm unterzeichnet. Beide waren Enkel der englischen Königin Victoria. Die Hochzeit fand 19. April 1894 in Coburg statt. Bei einem weiteren Dokument handelt es sich um die Beurkundung des Todes von Herzog Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha am 30. Juli 1900 auf Schloss Rosenau, die Dr. Carl Florschütz vornahm.

H&H Makler

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