Talsperren – beliebte Ausflugsziele

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Foto: TSSW_Blick_Salweide Wand 1

Sommerliche Temperaturen und eingeschränkte Reisemöglichkeiten in Corona-Zeiten lassen die Thüringer Talsperren als Ausflugsziele in der Region aufleben. Sie bieten einen Ort der Erholung. Wer ans oder gar ins Wasser möchte, sollte sich zuvor informieren, an welchen Stauanlagen dies erlaubt ist und mögliche Gefahren kennen.

Wandern auf den offiziellen Wegen und auch sportliche Aktivitäten, wie Radfahren oder Joggen, sind an allen Talsperren erlaubt. An den Trinkwassertalsperren ist die behördlich ausgewiesene Wasserschutzzone I zum Schutz des Trinkwassers zu beachten.

Trinkwasser-Talsperren genießen besonderen Schutz

Dazu gehören der komplette Uferbereich und der Wasserkörper. Hier gelten strikte Betretungsverbote außerhalb von Wegen. Das Lagern, Grillen sowie das Baden und Wassersport aller Art sind verboten. Auch Besucher mit Tieren sind dazu angehalten, für diese Vorrat mitzubringen. Hunde oder Pferde dürfen nicht am Stausee tränken oder darin baden. All das gefährdet die hohe Qualität des Wassers, was später zu Trinkwasser aufbereitet wird und aus dem Wasserhahn fließt. Die Trinkwasserversorgung und somit Regeln der Wasserschutzgebietsverordnungen haben Vorrang vor dem Badevergnügen. Zu den Stauanlagen mit Schutzstatus für die Trinkwasserversorgung gehören in Thüringen folgende Talsperren und deren Vorsperren:

  • Talsperre Ohra,
  • Talsperre Leibis/Lichte,
  • Talsperre Schönbrunn,
  • Talsperre Scheibe-Alsbach,
  • Talsperre Neustadt,
  • Talsperre Schmalwasser,
  • Talsperre Tambach-Dietharz,
  • Talsperre Oberschönau und die
  • Talsperre Erletor.

Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) hat verstärkte Kontrollen angekündigt, die mit den Ordnungsbehörden und Polizeistellen an Trinkwassertalsperren durchgeführt werden. Verstöße werden gemäß dem Thüringer Wasserhaushaltsgesetz mit Bußgeldern geahndet.

Viele Erholungsmöglichkeiten an sonstigen Wasserspeichern

Wer einen Ort für die Naherholung sucht, kann sich an den sonstigen Stauanlagen im Freistaat Thüringen aufhalten. Darunter sind die Talsperren Zeulenroda, Lütsche und Ratscher, an denen es auch amtlich kontrollierte Badestellen gibt. An den anderen Talsperren der TFW gilt das sogenannte Recht auf Gemeingebrauch. Das Baden in den Stauanlagen ohne amtlich ausgewiesene Badestellen kann jedoch riskant sein und erfolgt immer auf eigene Gefahr. Wer in diesen Gewässern badet, sollte sich den möglichen Risiken bewusst sein und eigenverantwortlich entscheiden. Lebensgefahr besteht im Bereich der Betriebsanlagen, weshalb dort Badeverbot herrscht. In die Entnahmerohre direkt unter der Wasseroberfläche könnten Schwimmer und Taucher gesaugt werden, weil dort eine weiträumige Sogwirkung herrscht, die im trüben Wasser nicht erkannt wird. Im Stausee befinden sich oft technische Anlagen wie Seile und Schläuche zur Belüftung des Wassers. Auch Verankerungen von Bojen oder sonstige Fremdkörper sind für Schwimmer teilweise nicht sichtbar. Bei verlandeten Stauräumen besteht die Gefahr des Einsinkens. Im trüben Wasser der Brauchwassertalsperren ist eine Wasserrettung nahezu aussichtslos. Auch können im Wasser Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Parasiten sein, welche Magen- und Darminfektionen auslösen können. Im Hoch- und Spätsommer ist das Wachstum toxischer Blaualgen nicht auszuschließen, die beim Verschlucken Vergiftungserscheinungen zur Folge haben können.

Generell gilt an allen Talsperren das Gebot, die genutzten Plätze frei von Müll zu verlassen. Die TFW bittet um Rücksichtnahme auf die Natur und in Corona-Zeiten auf die Beachtung der Abstandsregelungen zu anderen Besuchern. Das beginnt bereits bei der Anreise und Wahl des Parkplatzes. Wildes Parken im Wald ist in trockenen Zeiten höchst gefährlich.

 

 

Foto: TSSW_Blick_SalweideWand1.jpg

Fotonachweis: Thüringer Fernwasserversorgung, Jan Gleichmann

BU: Rundwanderweg um die Talsperre Schmalwasser im Thüringer Wald

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.thueringer-fernwasser.de/service/aktuelles/detailansicht/talsperren-sind-beliebte-ausflugsziele.html

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Thüringer Fernwasserversorgung
i. V. Anne Barthel
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0361 5509-207
Mobil: 0151 46638656

Telefax: 0361 5509-111
anne.barthel@thueringer-fernwasser.de

Thüringer Fernwasserversorgung
Anstalt öffentlichen Rechts
Haarbergstraße 37
99097 Erfurt

Handelsregister: HRA 501384
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Sitz der Anstalt: Erfurt

Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm. Thomas Stepputat

www.thueringer-fernwasser.de

 

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