Thüringen: Sonderzahlungen an Beschäftigte bis 1.500 Euro dieses Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei

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In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen an Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt, teilt Finanzministerin Heike Taubert mit. Erfasst werden Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitgeber an Beschäftigte vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 über den vereinbarten Arbeitslohn hinaus gewähren. Ein entsprechendes Schreiben hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den Ländern herausgegeben. Hier die Medieninformation des Finanzministeriums mit weiteren Details.

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