Thüringer Unternehmen können Ausbildungszuschuss beantragen

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Thüringer Unternehmen mit Auszubildenden, die aufgrund von coronabedingten Verordnungen von einer teilweisen oder vollständigen Schließung betroffen sind, können ab sofort einen „Ausbildungszuschuss“ beantragen. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hatte das Förderangebot Anfang April angekündigt. Damit werden – anders als in anderen Bundesländern – in Thüringen Ausbildungsbetriebe unterstützt, die ihre Lehrlinge trotz der momentanen Krise halten und Ausbildungsverträge nicht kündigen. Insgesamt 3,8 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung, die über die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) an die Unternehmen ausgezahlt werden. Die betreffenden Ausbildungsunternehmen werden in dieser Woche von den zuständigen Wirtschaftskammern über die Antragsmodalitäten informiert.

Mit dem „Ausbildungszuschuss“ können Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die sie an ihre Lehrlinge nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Die Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen nach Schließung, für die bei Auszubildenden – im Gegensatz zu regulären Beschäftigten – die Kurzarbeiterregelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht greifen. Denn in diesem Zeitraum müssen die Unternehmen trotz Betriebsschließungen weiter voll für die Vergütung ihrer Auszubildenden aufkommen. Einzelheiten hat das Wirtschaftsministerium in einer Medieninformation veröffentlicht.

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