Neues Landesprogramm „Hochwasserschutz“ auf dem Weg

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Wenn nach Starkregen Bäche und Flüsse über die Ufer gehen, dann sind oft Straßen überflutet. Foto: cottonbro/Pexels

Erfurt/Gotha (red, 1. Februar). „Die Pegel in Thüringen steigen und die ersten Hochwassermeldungen in Thüringen zeigen, dass Hochwasserschutz weiterhin ganz oben auf unserer Tagesordnung stehen muss“, so Umweltministerin Anja Siegesmund am Montag in Erfurt. Daher lege man nach dem ersten Thüringer Landesprogramm „Hochwasserschutz“ nun ein Folgeprogramm für die Jahre 2022 bis 2027 vor und stelle den Entwurf für eine öffentliche Anhörung online zur Diskussion.

Für besseren Hochwasserschutz sind in dem neuen Entwurf Maßnahmen in Höhe von 400 Mio. Euro vorgesehen. Bevor das Landesprogramm in Kraft tritt, können alle Interessierten bis 22. Juni 2021 zu diesem Entwurf Stellung nehmen (Link zur Seite).

Siegesmund verwies darauf, dass man in den letzten Jahren rund 90 % der Flüsse wieder mehr Raum gegeben und gleichzeitig innovative technische Lösungen vorangetrieben habe. Dennoch habe man noch viel Weg vor sich, damit sich Wasser nur dort ausbreite, wo es möglich ist, und dadurch Gemeinden, hochwertige Infrastruktur und Wirtschaftsgüter besser geschützt werden.

Im neuen Landesprogramm Hochwasserschutz sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant:

• Über 180 teilweise bereits begonnene baulichen Einzelmaßnahmen an den Risikogewässern erster Ordnung, die 25 Großprojekten zugeordnet werden. Neben den bereits genannten Schwerpunkten an der Weißen Elster, der Deichrückverlegung in der nördl. Geraaue (Teil des nationalen Hochwasserschutzprogramms) und der Hörsel (Hochwasserschutz Eisenach) sind dies auch Maßnahmen an der Hasel, der Ilm und der Saale. Von der Umsetzung der baulichen Maßnahmen des Landes sollen bis Ende 2027 rund 80.000 Thüringerinnen und Thüringer profitieren.

• Unterstützung der Gewässerunterhaltungsverbände/Gemeinden bei der Umsetzung ihrer geplanten baulichen Projekte zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Förderung.

• Unterstützung des Aufbaus der gemeindlichen Gefahrenabwehr (Wasserwehrdienste) durch Schulungsangebote und anteilige Förderung der Erstausstattung.

• Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an das Risiko Starkregen z. B. durch die Erstellung einer landesweiten Starkregenhinweiskarte.

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