Wahlscheine können bis 21. September online beantragt werden

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Die Stadtverwaltung Gotha weist darauf hin, dass die Nutzung des Angebots „Wahlschein-online“ über die Webseite der Stadt Gotha (www.gotha.de) noch bis zum Ablauf 21.09.2017 möglich ist.

Wahlberechtigte können somit noch bis zum Ablauf des 21.09.2017 über die Internetseite der Stadt Gotha online einen Wahlschein und die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Nutzer diese Services werden gebeten zu beachten, dass die Postlaufzeiten von der Stadt Gotha nicht beeinflusst werden können. Die bis zum Ablauf des 21.09.2017 beantragten Briefwahlunterlagen werden am Freitag, dem 22.09.2017, mit der Deutschen Post AG versandt.

Die Wahlberechtigten der Stadt Gotha haben darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Hilfe ihrer Wahlbenachrichtigung, der Antrag ist auf der Rückseite abgedruckt, persönlich im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, in Gotha, oder per Brief, zu beantragen.

Die Öffnungszeiten der Ausgabestelle für Wahlscheine und Briefwahlunterlagen („Briefwahllokal“) im BürgerBüro des Neuen Rathauses am Ekhofplatz 24 lauten:

Montag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie
am Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Sie sind auch der amtlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen, vom 24.08.2017 (Rathaus-Kurier Nr. 8/2017), zu entnehmen.

H&H Makler

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