Was ab heute an Schulen und Kindergärten gilt

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Erfurt (red, 3. April). Der Landtag hat beschlossen, dass es in Thüringen keine Hotspot-Regelungen zur Corona-Bekämpfung geben wird. Deshalb treten laut Bildungsministerium ab morgen Basisschutzmaßnahmen in Kraft:

  • An Schulen wird weiterhin zweimal pro Woche getestet, die Corona-Verordnung entsprechend neu erlassen.
  • Schülerinnen und Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen und aufgrund einer medizinischen Kontraindikation oder mangels einer für ihre Altersgruppe bestehenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut nicht geimpft werden können, können weiterhin vom Präsenzunterricht befreit werden. Der entsprechende aktuelle Erlass des TMBJS wird mit wenigen Änderungen fortgeschrieben.
  • Schulen haben weitere, eingeschränkte Möglichkeiten, auf konkretes Infektionsgeschehen mit schulorganisatorischen Maßnahmen (d. h. Distanzunterricht) zu reagieren. Das TMBJS regelt diese Möglichkeiten per Dienstanweisung im Rahmen der Schulorganisation.
  • Masken müssen bei der Schülerbeförderung getragen werden.
  • Die Thüringer Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kindergärten und anderen Kindertageseinrichtungen läuft aus, weshalb Tests in Kindergärten nicht mehr landesweit geregelt und finanziert werden.

Die neuen Regelungen gelten ab heute und bis zum 30. April. In diese Zeit fallen die Osterferien vom 11. bis zum 23. April 2022.

Die rechtliche Grundlage zur verbindlichen Anordnung einer Maskenpflicht in Schulen entfällt durch die Entscheidung im Landtag.

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