DEHOGA fordert einheitliche Kriterien in Sachen Corona

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Bildschirmfoto: Internetauftritt des DEHOGA Thüringen

Gotha (DEHOGA, 10. September). Die vom Bundestag beschlossenen Corona-Regeln für Herbst und Winter nahm der DEHOGA Thüringen zum Anlass, sich zu äußern:

„Die vorgesehenen Maßnahmen sind nach unserer ersten Bewertung teilweise nicht stimmig. Es bleibt abzuwarten, was die Länder, speziell der Freistaat Thüringen, nun daraus machen und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Wir lehnen grundsätzlich Maßnahmen ab, die nicht geeignet, nicht verhältnismäßig und auch nicht erforderlich sind“, erklärte Hauptgeschäftsführer Dirk Ellinger

Diese Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die vom 1. Oktober bis 7. April gelten soll, beinhaltet bundesweite Auflagen sowie einen angepassten „Instrumentenkasten“, den die Bundesländer in eigener Verantwortung nutzen können.

Das erlaubt den Bundesländern, eigenständig Schutzvorkehrungen anzuordnen, etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wie in Hotels und Restaurants. Laut Entwurf sind für Personen mit Testnachweis sowie frisch Geimpfte oder Genesene Ausnahmen im Freizeitbereich vorgesehen.

Die Novellierung enthält keine Lockdowns und keine Betriebsschließungen. Die seit Monaten geltende Maskenpflicht in Flugzeugen soll vorerst enden. Im Öffentlichen Nahverkehr soll die FFP2-Pflicht dagegen bleiben. Im Gesundheitsbereich wurde sie auf Arztpraxen ausgeweitet.

Mehr dazu:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/bundesrat-kompakt-node.html

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