Veranstalter können ab sofort die 2G- oder 3G-Regel anwenden

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Erfurt (red, 4. Oktober). Veranstalter in Thüringen haben mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes (Wortlaut), die seit gestern gilt und am 31. Oktober außer Kraft gesetzt wird, die Wahl zwischen zwei Modellen. Das gilt unabhängig davon, welche Warnstufen gerade im jeweiligen Landkreis gelten.

Beim sogenannten 2G-Modell bekommen nur Geimpfte und Genesenen Zutritt in Discos, Kinos, (Jahr-)Märkte oder Messen sowie Kultureinrichtungen. In dem Falle entfallen auch Mindestabstand und Maskenpflicht.

Die 3G-Regel erlaubt Geimpften, Genesenen und Getesteten mit einem PCR- oder vergleichbaren Test Zugang zu solchen Veranstaltungen mit einer Auflage: Findet die in geschlossenen Räumen statt, dürfen die nur zu 3/4 der Kapazität ausgelastet werden.

Diese beiden Varianten anzuwenden, steht den Veranstaltern frei – es ist keine Pflicht.

Das Thüringer Gesundheitsministerium erklärte außerdem, dass es Ausnahmen für Kinder und Jugendliche gebe sowie für jene Erwachsene, die sich nicht impfen lassen können.

Wie vor allem letzteres belegt bzw. kontrolliert werden können, steht indes offen.

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