Neuigkeiten vom Friedenstein: Schloss öffnet, Podcast erscheint und Human Remains gehen online

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Die Website zu den Human Remains geht online
Ab Freitag können sich Interessierte auf www.friedenstein.eu/human-remains über das internationale Forschungsprojekt informieren, in dessen Rahmen die Gothaer Schädelsammlung aus Java und Borneo (Indonesien) untersucht wird. Auf der Microsite werden neueste Ergebnisse vorgestellt, Hintergründe beleuchtet und Teammitglieder vorgestellt. Das Projekt wird vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg gefördert.

Friedenstein-Funk: Zweite Folge des Podcast erscheint
Am Sonntag, 13. Juni, erscheint die zweite Folge des „Friedenstein-Funk“. Der Podcast der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha ist auf allen gängigen Podcast-Streaming-Diensten wie iTunes/Apple Podcast, Spotify, Youtube, Deezer oder Podimo, mit jeder Podcast-App und bald auch über die Website www.friedenstein.euhörbar. In Folge #2 geht es um prämierte Paläo-Artisten aus aller Welt, ein Wunder, das den Gothaer Oberbürgermeister fast in Ohnmacht fallen lässt und um einen fröstelnden Philosophen. Dazwischen tickert es News aus den Museen.

Das Schloss öffnet
Eine Woche nach dem Herzoglichen Museum öffnet auch Schloss Friedenstein Gotha für seine Gäste. Ab Samstag, 12. Juni, um 10 Uhr können diese das frühbarocke Schloss wieder vor Ort erkunden. Auch hier gelten wie im Herzoglichen Museum die üblichen Sommeröffnungszeiten: dienstags bis sonntags, 10 bis 17 Uhr.

Bei ihrem Besuch müssen die Gäste folgende Bedingungen beachten:
Mund- und Nasenbedeckung:

  • Einlass und Aufenthalt mit qualifizierter Gesichtsmaske

Nachweispflicht:
Besucherinnen und Besucher benötigen entweder:

  • einen negativen Corona-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden
  • einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test
  • den Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage nach der Zweitimpfung, Vorlage von Impfpass oder Impfbescheinigung)
  • oder als Genesene den Nachweis einer überstandenen Covid-Infektion, nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate (Vorlage einer ärztlichen oder behördlichen Bescheinigung).
  • einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten negativen Selbsttest

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht befreit.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, am Einlass Ausweisdokumente bereitzuhalten.

 Kontaktnachverfolgung
Zudem registrieren sich Besucherinnen und Besucher beim Eintritt in die Häuser per digitaler Kontaktnachverfolgung (Corona-Warnapp) oder – falls kein eigenes Smartphone vorhanden ist – manuell.

 Personenbegrenzung
Der Zutritt zu den Häusern ist in Relation zur Raumgröße streng kontingentiert.

An den Ein- und Ausgängen sowie Bereichen mit zu erwartendem höheren Besucheraufkommen stehen Ordnungskräfte bereit.

In den Sanitärbereichen, Aufzügen und Shops sind die Begrenzungen der Personenzahl ausgehangen.

 

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