Rammstein-Anwalt: Anzeigen ausschließlich wegen Medien­berichten und Vorwürfen in sozialen Netz­werken

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Screenshot der Homepage von turi2.de

Lindemann-Anwälte: Strafanzeigen beruhen auf Medienberichten und Social-Media-Vorwürfen

Gotha (red, 27. Juni). Das Ermittlungs­verfahren der Staats­anwaltschaft Berlin gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann gehe nicht auf Straf­anzeigen „vermeintlicher Opfer“ zurück, sondern auf Anzeigen durch unbeteiligte Dritte.
So stellt es die Kanzlei Schertz-Bergmann von Medien­anwalt Christian Schertz nach Akten­einsicht das, wie die Medienplattform turi2.de berichtet.
Die Anzeigen stützten sich ausschließlich auf Medien­berichte und Vorwürfe in sozialen Netz­werken. Es gebe bisher „keine objektiven Beweismittel“.
Gegen einen Bericht des „Spiegel“ strebe die Kanzlei eine einst­weilige Verfügung an. YouTuberin Kayla Shxy habe zu zwei Punkten bereits eine Unterlassungs­erklärung abgegeben, ebenso der Schweizer Verlag Ringier zu einem Online-Beitrag der Boulevard-Zeitung „Blick“.

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