Lindemann-Anwälte: Strafanzeigen beruhen auf Medienberichten und Social-Media-Vorwürfen
Gotha (red, 27. Juni). Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann gehe nicht auf Strafanzeigen „vermeintlicher Opfer“ zurück, sondern auf Anzeigen durch unbeteiligte Dritte.
So stellt es die Kanzlei Schertz-Bergmann von Medienanwalt Christian Schertz nach Akteneinsicht das, wie die Medienplattform turi2.de berichtet.
Die Anzeigen stützten sich ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in sozialen Netzwerken. Es gebe bisher „keine objektiven Beweismittel“.
Gegen einen Bericht des „Spiegel“ strebe die Kanzlei eine einstweilige Verfügung an. YouTuberin Kayla Shxy habe zu zwei Punkten bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, ebenso der Schweizer Verlag Ringier zu einem Online-Beitrag der Boulevard-Zeitung „Blick“.