Landesverwaltungsamt: „Bauleitplanverfahren werden digital“

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Das Thüringer Landesverwaltungsamt. Foto: TLVwA

Bauleitplanverfahren werden digital

Weimar/Gotha (red, 26. Juni). Auf Einladung des Thüringer Landesverwaltungsamtes haben sich die für die Bauleitplanung zuständigen Stellen der Thüringer Landratsämter in Weimar zu einem Austausch über aktuelle Änderungen des Baugesetzbuches getroffen. In Kürze wird das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften verkündet und in Kraft treten.

Änderungen wird es vor allem bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der Erstellung von kommunalen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen geben. So soll die Bereitstellung der Planentwürfe und die Übermittlung von Stellungnahmen zu diesen Entwürfen künftig in erster Linie elektronisch erfolgen. Darüber hinaus wird die Frist zur Genehmigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Genehmigungsbehörden für diese Pläne sind die Landratsämter und das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Ein weiteres Thema des Treffens waren planungsrechtliche Erleichterungen beim Ausbau der Photovoltaiknutzung. Entsprechende Anlagen können künftig auf landwirtschaftlichen Flächen und entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen außerhalb des Siedlungsbereiches leichter umgesetzt werden.

Die Landratsämter sind für die Genehmigung und Anzeige von Bebauungsplänen der kreisangehörigen Gemeinden zuständig. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Fach- und Rechtsaufsicht über diese Aufgaben. Die regelmäßigen Dienstberatungen sollen den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern. Das nächste Treffen ist für das Frühjahr 2024 geplant.

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