A 4 bei Mühlberg wird Baustelle

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Die Landespolizeiinspektion Gotha. Foto: Rainer Aschenbrenner

Landkreis (red/ra, 10. Februar). Vor einigen Tagen hat die Polizei über Geschwindigkeitskontrollen auf der A 4 in Höhe Mühlberg berichtet (unser Beitrag dazu).

Die Messstelle passierten 5.405 Fahrzeugen. 206 Fahrzeugführer waren zu schnell unterwegs, davon müssen 16 mit einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten rechnen.
Der höchste Messwert lag bei 173 km/h. Dafür wurden mindestens 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot fällig.

Nach Veröffentlichung dieser Meldung auf der Facebook-Seite von „Oscar am Freitag“ entspann eine Debatte unter den Kommentierenden über die Sinnhaftigkeit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Manche meinten, es wäre reine Abzocke, weil es keinen Grund für eine Begrenzung mehr gebe. Die sei wegen Fahrbahnschäden vor Jahren erlassen worden, die in der Zwischenzeit beseitigt worden seien.

„Oscar am Freitag“ hat bei der Autobahnpolizeiinspektion Thüringen nachgefragt und die folgende Antwort bekommen:

„Im Streckenabschnitt km 234 bis km 230 auf der A 4 und der Richtungsfahrbahn Dresden auf Höhe der Gemarkung Mühlberg wurden nach der Winterperiode 2017/2018 erhebliche Fahrbahnschäden festgestellt.
Daraufhin erließ die damalige Verkehrsbehörde – die Abteilung Autobahn das Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) — am 16. April 2018 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h für Lkw und von 100 km/h für alle übrigen Fahrzeugarten.
Am 27. Oktober 2020 erfolgte eine Zustandsanalyse des kompletten Teilstücks dieser Richtungsfahrbahn.
Vom 11. bis 13. Oktober 2021 erfolgte die vorläufige Deckensanierung des rechten und mittleren Fahrstreifens, sodass nachfolgend die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h für Lkw aufgehoben werden konnte.
Das betreffende Teilstück der A 4 ist jedoch noch nicht in einem Idealzustand, weshalb die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h zum Schutz der Fahrbahnoberfläche aufrechterhalten wurde.
Die grundhafte Erneuerung dieses 4 km langen Teilstückes der A 4 ist vom 17. April bis zum 1. August 2023 geplant.
Wenn alle notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind und die Fahrbahn in einwandfreien Zustand versetzt wurde, wird von polizeilicher Seite davon ausgegangen, dass die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wird. Die Entscheidungsgewalt zur Aufhebung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung liegt beim Straßenbaulastträger in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Autobahn GmbH.“

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