„Oh Tannenbaum, bist Du sicher heimgekommen…“

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DAS ist garantiert nicht die richtige Methode, einen Weihnachtsbaum heil und ohne Strafe nach Hause zu bringen. Foto: Pixel2013/Pixabay

Landkreis (red/ots, 9. Dezember). Für viele Familien gehört der Weihnachtsbaum traditionell zum Fest dazu. Doch wie wird der Weihnachtsbaum sicher nach Hause transportiert?

Die Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha weist aus diesem Grund darauf hin, dass laut StVO Ladung gesichert werden muss. Dies müsse garantiert, dass sie bei Ausweichbewegungen oder Vollbremsungen weder verrutscht, umfällt noch hin und her rollt.

Folglich müsse auch ein Weihnachtsbaum – ob er im oder auf dem Auto transportiert wird – ausreichend befestigt sein. Während kleine Bäume quer auf der Rückbank transportiert werden können, seien bei größeren Exemplaren mehrere Sachen zu beachten:

Beim Transport innerhalb des Fahrzeuges sollte die Rücksitzbank umgelegt werden und der Baum mit dem Stamm nach vorne hinter dem Beifahrersitz verstaut werden. Die Ladung darf dann bis zu 1,50 m aus dem Kofferraum hinausragen, muss jedoch ab 1 m Überstand mit einer 30 x 30 cm großen Fahne oder einem Schild kenntlich gemacht werden.

Beim Transport im Dämmerlicht muss zusätzlich eine Leuchte oder ein Strahler angebracht werden.

Der Christbaum muss mit Spanngurten befestigt werden, einfache Schnüre oder Gummi-Expander sind nicht ausreichend.

Alternativ kann der Weihnachtsbaum auch auf dem Dach des Fahrzeuges transportiert werden, sofern ein Dachträger vorhanden ist. Hier muss ebenfalls der Stamm nach vorne zeigen. Der Baum sollte dann mehrfach mit Spanngurten umschlungen und zu jeder Seite gesichert sein.

Wer sich beim Transport nicht an die vorgeschriebenen Regeln halte, der müsse mit einer Geldbuße rechnen, so die Polizei abschließend.

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