Regeln für organisierten Sport ab heute gelockert

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Erfurt (red/fk, 19. März). Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mitgeteilt, dass mit der Verkündung der aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport gelockert werden.

Demnach gelten folgende Regeln in der Übergangsphase vom 19. März bis 2. April:

  • Keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende.
  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkungen.
  • Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt.
  • Bei der Durchführung des organisierten Sportbetriebs ist die Anwendung der jeweiligen vereins- und sportartspezifischen Hygienekonzepte sicherzustellen.
  • Anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten.

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