Anträge zur Nutzung von Sportstätten stellen

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Foto: Landratsamt Gotha

Landkreis (red/aj, 29. April). Für das Schuljahr 2021/2022 werden die eingetragenen Sportvereine des Landkreises Gotha gebeten, Anträge zur Nutzung von Sporthallen und Freisportflächen bis zum 31. Mai 2021 beim

Landratsamt Gotha
Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur
18.-März-Straße 50
99867 Gotha

zu stellen. Beantragt werden kann die Nutzung von Sporthallen und Freisportanlagen mit den auf der Homepage des Landkreises Gotha veröffentlichten Formularen oder formlos unter Angabe nachfolgender Informationen:
– Name des beantragenden Vereins
– Name, Anschrift und Telefonnummer des/der Vereins-vorsitzenden
– beantragte Sportstätte
– gewünschter Nutzungstag mit Trainingszeit, Name und Telefonnummer des verantwortlichen Übungsleiters/der verantwortlichen Übungsleiterin

Anträge zur Nutzung von Sporthallen und Freisportflächen im Rahmen von Turnieren, Wettkämpfen und Lehrgängen müssen separat und unmittelbar nach Spielansetzungen durch die Fachverbände beantragt werden. Das Antragsformular ist ebenfalls unter der oben genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

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