Gesetzesentwurf: Eltern sollen Kita- und Hortgeld zurückerhalten

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Der Plenarsaal des Thüringer Landtags. Foto: Lukas Götz, Wikimedia, CC BY-SA 3.0

Erfurt/Gotha (red, 27. Januar). Die Regierungsfraktionen haben heute einen Gesetzentwurf zur Beitragsrückerstattung für die Zeit der erneuten Corona-bedingten Schließungen der Thüringer Kitas und der Schulhorte in den Landtag eingebracht.

Er sieht vor, dass Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Schulhorte für die Zeit der pandemiebedingten Schließungsanordnung des Landes erstattet werden. Gleichzeitig sollen den Kommunen, aber auch den freien Schulen die aufgrund der fehlenden Elternbeteiligungen entstehenden Einnahmeausfälle durch Landeszahlungen ausgeglichen werden.

Dazu erklärt Dr. Thomas Hartung, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Eltern und Kommunen erwarten vom Land zu Recht eine rasche Regelung zur Beitragsrückerstattung. Die Regierungskoalition hat sich daher auf einen Gesetzentwurf verständigt, der diesen Wunsch aufgreift und zügig Klarheit schafft. Ein wichtiges Anliegen ist es dabei für mich, dass auch die Eltern, deren Kinder Horte an Schulen in freier Trägerschaft besuchen, für die Zeit der Corona-bedingten Schließungen einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung haben. Von den Hortschließungen sind alle Eltern mit Kindern im Grundschulalter betroffen, deshalb darf es hier keine Zweiklassengesellschaft geben.“

Denny Möller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, ergänzt: „Unser Gesetzentwurf zielt bewusst auf jene Eltern ab, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben. Sie sollen im Gegenzug für ihre Doppelbelastung aus Berufstätigkeit und Kinderbetreuung durch die Beitragsrückerstattung zumindest finanziell entlastet werden. Wichtig ist mir zudem, dass Kommunen und freie Schulträger nur dann einen Ausgleich für Einnahmeausfälle erhalten, wenn das Gehalt für das Personal in den Kitas und an den freien Schulhorten auch während der Corona-bedingten Schließungen weitergezahlt worden ist. Für uns ist klar: Wir brauchen die Leute. Eine Beitragsrückerstattung darf nicht auf Kosten des pädagogischen Personals erfolgen!“

 

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