Hortgebühren werden verrechnet 

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Foto: moerschy/Pixabay

Landkreis (red/aj, 30. Juni). Das Landratsamt teilte mit, dass für die Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha die Hort-Änderungsbescheide für die Monate April und Mai 2021 erlassen wurden. Für beide Monate werden aufgrund der Schulschließungen keine Gebühren berechnet.

Bereits gezahlte Hortgebühren werden mit dem folgenden Fälligkeitsmonat verrechnet oder erstattet. Auch entstandene Überzahlungen werden spätestens bis zum Schuljahresende erstattet.

Weitere Änderungen, die den Monat Juni 2021 betreffen, werden separat vom Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur beschieden.

H&H Makler

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