i-Kfz-Portal für den Landkreis freigeschaltet

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Landkreis Gotha (red, 18. Oktober). Ab sofort besteht im Landkreis Gotha die Möglichkeit, Kfz-Zulassungen online abwickeln zu können.

Voraussetzungen für die Antragsstellung sind allerdings folgenden Nachweise und Dokumente:

– der neue Personalausweis (Scheckkarten-Größe – Broschüre zur Erläuterung, ob und wie man den Ausweis freischalten kann) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion für den elektronischen Nachweis der Identität und
– ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Ausweislesegerät und
– die kostenlose AusweisApp 2 sowie
– die IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Zudem dürfen keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bei der Zulassungsbehörde Gotha bestehen.

Die Gebühr muss sofort entrichtet werden.
Die Zahlung kann mittels Lastschrift erfolgen.

Abhängig vom jeweiligen Vorgang müssen zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Informationen dazu finden sich auf der Website des Landkreises.

Der Zugang zum i-Kfz-Portal erfolgt über diese Seite.

Bei den angebotenen Vorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden. Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen, Elektrokennzeichen, grüne Kennzeichen, rote Kennzeichen und Wechselkennzeichen können nicht über das i-Kfz-Portal vergeben werden.

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