Innenministerium: Geld für Gemeinden fließt noch im Januar

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Die "Goldenen Zwanziger" für die Gemeinden brechen damit zwar nicht aus – aber immerhin... Foto: Pixabay

Erfurt/Gotha (red, 27. Januar). Der Thüringer Landtag beschloss am 21. Dezember 2020 das Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden. Das trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Danach erhalten alle kreisangehörigen Gemeinden 2021 eine pauschale Zuweisung in Höhe von 200 EUR je Einwohner für die ersten 250 Einwohner der Gemeinde – fließen an die 625 kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat rund 29,2 Millionen Euro. Den Höchstbetrag von 50.000 Euro je Gemeinde erhalten 503 Gemeinden, die restlichen Gemeinden erhalten entsprechend ihrer Einwohnerzahl Beträge zwischen 6.800 Euro und 48.600 Euro.

„Die Auszahlung der Mittel wird noch in diesem Monat erfolgen. Die Bescheide gehen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den nächsten Tagen zu“, kündigt Innen- und Kommunalminister Georg Maier an.

Jede Gemeinde bestimmt per Gemeinderatsbeschluss über die Verwendung der Mittel. Um sich einen Überblick über den Einsatz der zweckungebundenen Mittel zu verschaffen, hat der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vorgesehen.

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