Urlaub während Arbeitslosigkeit – Ortsabwesenheit beantragen!

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Urlaub. Foto: Rainer Aschenbrenner

Gotha (red, 18. Juli). In wenigen Tagen beginnen die Sommerferien und damit für viele auch die Urlaubszeit.

Auch Arbeitslose können grundsätzlich in den Urlaub fahren. Sie sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Urlaub vor Reiseantritt mitzuteilen und eine Zustimmung der Arbeitsagentur einzuholen.

Die Agentur für Arbeit stimmt einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Während der Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Qualifizierung verschieben.

Bevor Arbeitslose in den Urlaub fahren, müssen sie diese Ortsabwesenheit beantragen und genehmigen lassen. Kunden der Arbeitsagentur können für die Beantragung den eService unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices nutzen oder bei der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 anrufen.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten vergleichbare Regelungen. Auch sie müssen jede Ortsabwesenheit rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter beantragen und die Zustimmung einholen.

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