Was sich am Infektionsschutzgesetz ändern soll (aktualisiert)

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Berlin/Gotha (red/ra, 10. April, ergänzt 18 Uhr)  Sonntag vor zwei Wochen drohte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Talkshow mit Anne Will an, dass sie das Infektionsschutzgesetz ändern lassen wolle. Deshalb, um so bundeswweit einheitliche Pandemieregeln absichern zu können.

Seither wird spekuliert, was alles an Regularien kommen könnte. Der CDU-Vorsitzende und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet startete einen Vorstoß für einen „Brückenlockdown“ – nur einer der vielen Versuche aus den Staatskanzleien der Bundesländer, Alternativen anzubieten und so der Bundeskanzlerin den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ausnahme Thüringen – Ausnahme Bodo Ramelow: Er attackiert das Kanzleramt wegen der neuen Corona-Strategie und warf dem Bund vor, das Ansehen der Ministerpräsidentenkonferenz zu zerstören. Die Absage des geplanten Treffens mache ihn „fassungslos“, zitiert ihn die ZEIT.

Heute nun verdichten sich die Vermutungen, was Merkel und mindestens 50 CDU-Bundestagsabgeordnete anstreben und womit das Infektionsschutzgesetz im Schnellverfahren nachgeschärft werden soll.

Seit Freitag kursiert ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium (BMI), in dem es u. a. heißt: „Festzustellen ist gegenwärtig eine bundesuneinheitliche Auslegung der gemeinsam von den Ländern in der regelmäßig stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenzbeschlossenen Maßnahmen.“ So entstünde eine „Lücke im Schutz vor weiteren Infektionen mit Covid-19″. Die zu schließen, müsse das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

Angeblich soll heute ein erster abgestimmter Gesetzentwurf, eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung an die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“, auf den Tisch kommen. Das berichtet u. a. das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Am Dienstag solle das Bundeskabinett in einer außerordentlichen Sitzung dieses Papier beschließen, danach der Bundestag und schließlich der Bundesrat.

Zu den möglichen Veränderungen:
Private Kontakte
Künftig könnte überall gelten: Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, und es dürfen nicht mehr als fünf Personen sein, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkungen
Einheitlich soll von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre gelten. Ausnahmen: medizinische Notfälle, Weg von und zur Arbeit.

Schulen/Büros
Schulen nur dann regulär öffnen, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Bei einer Inzidenz höher als 200 werden Schulen geschlossen. Ausnahmen für Notbetreuung und Abschlussklassen möglich.
Auch für Büros sollte es eine Testpflicht geben, aber Vizekanzler Scholz (SPD) ist dafür, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dagegen.
Immer noch wird es keine Testpflicht für Unternehmen geben.

Geschäfte
Ab Inzidenz von 100 wieder nur Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien und Tankstellen geöffnet sowie Buchhändler, Blumenläden und Gartenmärkte.

Freizeit und Sport
Konzerthäuser, Bühnen und Kinos bleiben geschlossen wie auch Museen, Schwimmbäder, Zoos und botanische Gärten. Sport darf nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt möglich sein. Ausnahme: Wettkampf und Training von Leistungssportlern.

Tourismus und Gastronomie
Keine Chancen für Restaurants, Kneipen, Hotels und Ferienwohnungen – sie bleiben dicht.

(Weitere Quellen: Deutschlandfunk Kultur, SWR3, Zeit, Frankfurter Rundschau, Neue juristische Wochenschrift)

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