…was uns an Regeln für Weihnachten und Silvester erwarten könnte

0
1484
Grafik: Tumisu/Pixabay

Berlin (red, 23. November). Auf acht Seiten hat das Land Berlin Vorschläge für das Treffen von Bund und Ländern am Mittwoch verfasst (PDF).

Lockerungen der bestehenden Schutzmaßnahmen sind demnach nicht absehbar. Im Gegenteil: Ab Dezember sollen in einigen Punkten sogar schärfere Regeln gelten. Weihnachten und der Jahreswechsel werden gesondert betrachtet. Presseberichten zufolge gibt es aber noch Differenzen in einigen Punkten zwischen den SPD- und den CDU-geführten Bundesländern.

Im Überblick:

Verlängerung der bisherigen Maßnahmen
Die aktuellen Maßnahmen bleiben bis 20. Dezember – also Gastronomie, Kinos, Konzerthäuser, Fitnessstudios bleiben zu. Reisen und Ausflüge sollen unterlassen werden. Bei einer Inzidenz unter 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen sollen die Länder auch vor dem 20. Dezember eigenständig Lockerungen verfügen dürfen. Nach dem 20. Dezember würden dann die Beschränkungen alle 14 Tage geprüft.

Kontaktbeschränkungen
Ab 1. Dezember und bis zum 17. Januar werden private Treffen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt sowie höchstens fünf Menschen begrenzt, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Ausnahmen für Weihnachten und Silvester soll es geben.

Maskenpflicht
In öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Bussen und Bahnen sowie an stark bevölkerten Orten draußen, an denen sich Menschen auf engem Raum oder für längere Zeit aufhalten, besteht ab 1. Dezember bis zum 17. Januar eine generelle Maskenpflicht.

Sonderregelung für Weihnachten
Ab 21. bis mindestens 27. Dezember dürfen Menschen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen. Unklar ist die genaue Anzahl, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Mit den Kirchen sollen Vereinbarungen getroffen werden, denn große Gottesdienste seien unerwünscht.

Sonderregelung für Silvester
Möglicherweise werden die Weihnachtssonderregelungen auch für Silvester gelten, was die Zahl der Feiernden betrifft. Es soll kein Silvester-Feuerwerk geben – wobei die CDU-geführten Bundesländer da eine abweichende Meinung haben. Die anderen Bundesländer wollen den Verkauf, den Kauf und auch das Zünden von Böllern und Raketen verbieten, um Einsatzkräfte zu entlasten, das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten und Gruppenbildungen zu vermeiden.

Schulen sollen offen bleiben
Infektionsfreie Schulen bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.
Man wolle am Präsenzunterricht festhalten. Bei Bedarf sollen Schulen Modelle wie Wechselunterricht nutzen dürfen. Präsenzunterricht für Oberstufen und Berufsschulen wird verringert. Eine neue Teststrategie sei geplant: Bei einem Infektionsfall in einer Klasse sollen Schüler und Lehrer für fünf Tage in Quarantäne gehen und dann Schnelltests machen. Die Tests dafür soll der Bund den Ländern zur Verfügung stellen.

Verlängerung der Staatshilfen
Sie sollen verlängert werden. Für Bereiche, die über Monate Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 – etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen.

All diese aufgeführten Maßnahmen sind noch nicht beschlossen, es handelt sich nur um eine Vorlage für die Gespräche zwischen Bund und Ländern am Mittwoch. Dass es noch Änderungen geben wird, ist wahrscheinlich.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT