Freiheit fürs Geflügel

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Foto: Klimkin/Pixabay

Landkreis (red/aw, 4. Februar). Das Veterinäramt informierte darüber, dass die Festlegung der Aufstallung von Geflügel für alle privaten und gewerblichen Tierhalter mit Wirkung vom 4. Februar aufgehoben worden ist. Die Änderung der Allgemeinverfügung vom 14. Dezember erfolgte am 3. Februar auf der Website des Landratsamtes Gotha.

Nach Monitoring- und Abklärungsuntersuchungen auf Geflügelpest im Landkreis und der Bewertung der vorliegenden Daten aus anderen Landkreisen und anderen Bundesländern sowie der Analyse der hiesigen Population an Wildvögeln an den Gewässern schätzt das Veterinäramt ein, dass die Aufstallung von Geflügel derzeit nicht mehr erforderlich ist.

Die weiteren Festlegungen der Allgemeinverfügung vom 14. Dezember 2021 (Meldepflicht, Biosicherheit, Verbot ambulanter Handel) bleiben bestehen.

Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass weiterhin in jeder Geflügelhaltung Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen dringend erforderlich sind. Geflügelhalter müssen sich darauf einstellen, dass die Aufstallung beim erneuten Auftreten von Geflügelpest in angrenzenden Regionen wieder angeordnet wird.

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