DTV bezweifelt weiter die „Bettensteuer“

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Die Stimmung im Gastgewerbe verbessere sich leicht, so das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Foto: William Sun/Pexels

Berlin (red/DTV, 18. Mai). Das Bundesverfassungsgericht hat zu „Bettensteuer“ ein Urteil gefällt und sie verfassungskonform erklärt.

„Ob die Bettensteuer allerdings das richtige Instrument ist, für eine nachhaltige, verlässliche und faire Finanzierung touristischer Aufgaben zu sorgen, muss bezweifelt werden“, erklärte dazu Norbert Kunz, der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).

Vielmehr sei aus Sicht des DTV eine Tourismusabgabe sinnvoller, die zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden sollte. Kunz stellt in Aussicht: „Das Urteil und seine Folgen für die Tourismusfinanzierung müssen nun sorgfältig ausgewertet werden.“

Deutscher Tourismusverband
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) vertritt seit 1902 die Interessen der Tourismusorganisationen der Länder, Regionen und Orte in Deutschland. Oberste Ziele sind die Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus sowie die Entwicklung einer bedarfsgerechten touristischen Infrastruktur und eines zukunftsweisenden, nachhaltigen Qualitätstourismus in Deutschland. Für seine rund 120 Mitglieder ist der DTV Interessenvertreter gegenüber Politik, Behörden und Institutionen, er initiiert Projekte, fördert den Austausch und die Vernetzung innerhalb der Branche und entwickelt touristische Qualitätssysteme weiter.

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