Achtung, Gefahrenquelle Holzpolter!

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Weder im Sommer noch im Winter besteigen: Waldbesuchende müssen Holzpolter als eine offenkundige Gefahr erkennen. Foto: Dr. Horst Sproßmann

Erfurt/Gotha (red/hs, 14. Januar). Derzeit laufe der Holzeinschlag in Thüringens Wäldern auf Hochtouren, berichtet Dr. Horst Sproßmann, der Pressesprecher von ThüringenForst.

Deshalb sei die Zahl der Holzpolter entlang der Forstwege derzeit hoch. „Für Waldbesuchende ist die Versuchung groß, diese Polter zu betreten, etwa zu Sportzwecken oder um aus einer erhöhten Position die Landschaft besser überblicken zu können“, erläutert Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken habe in einem aktuellen Beschluss Holzpolter als walduntypische Gefahrenquelle für Waldbesuchende bezeichnet, gegen die der Waldeigentümer vorbeugen müsse. Gleichzeitig hätten die Richterinnen und Richter aber festgestellt, dass diese Vorbeugung nur eine Absicherung der Holzstämme gegen selbstständiges Abrollen oder Abrutschen, etwa durch Wind und Regen, umfasse.

Der Waldbesuchende müsse hingegen die offensichtliche Gefahr erkennen, die beim Besteigen von aufgestapelten Holzstämmen ausgehe. Es sei dem Waldbesitzenden schließlich nicht zumutbar, jeden einzelnen Holzstamm festzubinden – was auch technisch kaum realisierbar ist.

Da bei Kindern eine solche Gefahreneinschätzung altersbedingt gering ausgeprägt sei, wären hingegen besondere Sicherungsmaßnahmen bei Poltern in der Nähe von Waldkindergärten, Jugendwaldheimen oder Spiel- und Grillplätzen geboten. etwa durch wirksame Absperrungen um den Polter herum oder Sperrung der Waldwege zum Polter hin.

Dies gelte möglicherweise auch dort, wo generell eine Waldbenutzung durch Kinder ohne Begleitung und Beaufsichtigung durch Erwachsene zu erwarten oder üblich sei.

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