AfD klagt gegen die Stadt Jena

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Der AfD-Kreisverband Gera-Jena-SHK hat heute eine Klage gegen die Stadt Jena beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Bei der Friedensdemonstration der AfD am 20. Januar in Jena wurden die Zugänge zum Markt von Gegendemonstranten versperrt, sodass es nicht allen interessierten Bürgern möglich war, an der Versammlung teilzunehmen.
Auch durch das Verstopfen der Zugänge waren zeitweise sämtliche Rettungswege blockiert. Die Polizei hatte nichts unternommen, um die Zugänge frei zu machen. Außerdem lehnten Polizei und Versammlungsbehörde ab, die Blockaden auf der Demonstrationsroute der AfD aufzulösen, sodass der geplante Demonstrationszug nicht stattfinden konnte.
„Bei unserer Demo am 20. Januar hat der Rechtsstaat vor linken und linksradikalen Chaoten kapituliert. Die von den politisch Verantwortlichen gewollte Untätigkeit der Polizei, die es abgelehnt hat, den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sicherzustellen, hat uns nun dazu bewogen, unserem Recht mit einer Klage gegen die Stadt Jena zur Durchsetzung zu verhelfen. Das Recht, sich frei zu versammeln ist ein Grundrecht, das allen deutschen Staatsbürgern zusteht, unabhängig davon, ob man die Ziele und Inhalte einer Kundgebung teilt. Ein jeder Demokrat, egal welcher politischer Couleur, sollte sich daher mit unserem Vorhaben, ein grundgesetzlich verbrieftes Recht einzufordern, solidarisieren.“