Ämter registrieren steigende Zahlen bei Leistungsbewilligungen

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Das Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem die Bundesregierung insbesondere Kinder aus einkommensschwachen Familien unterstützen will, trifft bei den Betroffenen im Landkreis Gotha auf eine steigende Nachfrage.

Zu diesem Fazit kommt der Zweite Beigeordnete und Sozialdezernent Thomas Fröhlich. Bis zum 31. August haben Jobcenter und Sozialamt insgesamt 3.400 Leistungen für die rund 6.500 anspruchsberechtigten Kinder bewilligt. „Entgegen allen Unkenrufen ist das Paket inzwischen in Fahrt gekommen“, so Fröhlich. Warum nicht alle Empfangsberechtigten gleich nach dem Startschuss im April beantragt hätten, liege sicher auch darin begründet, dass die Umsetzung der neuen Regelungen – wie im Übrigen nahezu jede andere gesetzliche Neuerung auch – zunächst einmal anlaufen muss. „Manches braucht ganz einfach Zeit“, sagt der Beigeordnete. Die steigenden Zahlen der bewilligten Leistungen dokumentieren aber, dass die Förderung des Bundes direkt bei den Kindern ankommt. Schließlich würden die Zuschüsse bis auf wenige Ausnahmen nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern direkt zweckgebunden an die entsprechenden Leistungsträger wie Vereine, Mittagessenversorger oder Schulen ausgereicht.

Gut entwickelt sich die Beteiligung am Mittagessen in den Schulen, bei denen der Bund bis auf einen Eigenanteil von 1 Euro die Kosten komplett übernimmt. Hierfür wurden bislang knapp 1.350 Anträge bewilligt, womit rein rechnerisch jedes fünfte anspruchsberechtigte Kind an einer Mittagessenversorgung teilnimmt, die über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wird.
Saisonal zum Schuljahresbeginn ebenfalls gut nachgefragt waren bei Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern die Beihilfen für den Schulbedarf (402 Leistungen) sowie insgesamt die knapp 800-mal gewährte Unterstützung für schulische Ausflüge und Klassenfahrten. Bislang weniger gefragt war der Bereich Lernförderung mit rund 110 bewilligten Maßnahmen.
Nach oben zeigt auch die Nachfrage nach Leistungen zur Teilhabe, bei denen bspw. der Mitgliedsbeitrag im Verein von Sozialamt oder Jobcenter übernommen wird: Mit rund 620 Bewilligungen Ende August hatte sich der Wert von Ende Mai (330) fast verdoppelt. Gefragt sind vor allem die Mitgliedschaften in Sportvereinen verschiedener Art – voran Fußball, Karate und Turnen. Weit vorn der Gunst liegen auch Musikschulen. Über das Bundesprogramm können pro Kind ein oder mehrere Mitgliedsbeiträge bis zu einer Gesamtsumme von zehn Euro monatlich gefördert werden.

Stichwort: Bildungs- und Teilhabepaket

Das im April in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist. In Anspruch nehmen können die Leistungen Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Für die ALG-II-Empfänger bearbeitet das Jobcenter die entsprechenden Anträge; für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger sowie die Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Sozialamt des Landkreises Gotha zuständig.