Angaben unterliegen dem Datenschutz

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Das Thüringer Landesamt für Statistik informierte mit Schreiben vom Dezember 2011, dass im Jahr 2012 eine Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensuserhebung) durchgeführt wird.

Im gesamten Bundesgebiet wird monatlich eine 1 % Stichprobenerhebung erfolgen.
Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte sowie der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte.
Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz vom 10. Oktober 2001 sowie dem Statistikgeheimnis gemäß § 16 BStatG.
Das Thüringer Landesamt für Statistik informierte, dass Haushalte der Stadt Gotha zu dieser Statistik befragt werden. Die in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichprobenverfahrens so ausgewählt, dass sie die Gesamtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentieren.
Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt.
Um Kosten und Belastung gering zu halten, wird die Erhebung nur bei 1% aller Haushalte durchgeführt. Damit realitätsnahe Aussagen über die gesamte Bevölkerung und das Erwerbsleben getroffen werden können, sind die ermittelten Werte im Rahmen der Auswertung entsprechend hochzurechnen.
Die 1% Erhebung ist also repräsentativ für die gesamte Bevölkerung. Jede fehlende Auskunft verringert die Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber für die Befragung Auskunftspflicht festgelegt.
Durch die Teilnahme an der Befragung wird dazu beigetragen, dass ein richtiges und vollständiges Bild der Lebensverhältnisse in unserem Land entsteht.

H&H Makler