Baugenehmigung für Kindergarten erteilt

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Der Landkreis Gotha gibt in seiner Eigenschaft als Untere Bauaufsichtsbehörde grünes Licht für den geplanten Kita-Neubau in Tabarz. Mit der Genehmigung vom 15. August hat die Kreisverwaltung dem dringend notwendigen Neubau abermals ein Stück des Weges geebnet.

Zuvor waren bereits seitens des Kreisjugendamts rund 550.000 Euro aus dem von-der-Leyen-Programm, darunter der für den gesamten Landkreis vorgesehene Jahresanteil 2014, zugunsten des Tabarzer Vorhabens empfohlen worden. Dieser Einschätzung folgte das Thüringer Kultusministerium und bewilligte zu Jahresbeginn diese Summe. Die Gemeinde Tabarz will eine neue Kindertagesstätte errichten, um die beiden bisherigen Einrichtungen Villa Kunterbunt und Käthe Kollwitz zu ersetzen. Die Planungen beziffern den Neubau, der erstmals auch Krippenplätze im Kurort vorhalten soll, auf ein Investitionsvolumen von rund 3,6 Mio. Euro.

Den größten Knackpunkt des Projekts stellt nach Ansicht des Zweiten Beigeordneten und Sozialdezernenten Thomas Fröhlich allerdings noch immer die finanzielle Absicherung des Vorhabens dar. Da die stark verschuldete Kommune (2011: -11,4 Mio. Euro) die Differenz von 3,1 Mio. Euro, die zwischen den Fördermitteln und der Gesamtsumme klafft, nicht aus eigener Kraft aufbringen kann, soll die Tabarzer Bürgerstiftung ein Darlehen aufnehmen und den fertig gestellten Kindergarten an die Gemeinde vermieten. Dies käme in der Konsequenz einem Kredit zu Lasten der Gemeinde gleich. Ob eine abermalige Verschuldung von der Rechtsaufsicht genehmigt werden kann, hängt von der Beurteilung des Tabarzer Haushalts 2013 ab – der bislang allerdings noch nicht vorliegt. Deshalb drängt nun langsam die Zeit: Die von-der-Leyen-Mittel müssen bis Ende 2014 abgerechnet und damit auch verbaut sein; das Baurecht hingegen besteht für drei Jahre. Fröhlich, der seit vergangenem Jahr zur Kindergartenfrage in engem Kontakt mit Gemeinde­ratsmitgliedern und dem amtierenden Bürgermeister steht, weist die Räte nochmals auf die Bedeutung der Haushaltsaufstellung und Beurteilung hin. „Alles, was bisher erreicht werden konnte, sollte nicht aufgrund des fehlenden Haushalts infrage gestellt werden.“